Dieses Informationsblatt liefert die wichtigsten Informationen, Verfahrensweisen und Bestimmungen zum Auslandsaufenthalt in der Einführungsphase.
Der Schulbesuch im Ausland sollte nur dann angetreten werden, wenn nach der Rückkehr eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht zu erwarten ist. Bitte beantragen Sie die Freistellung für den Auslandsaufenthalt bis zu den Osterferien (!) vor dem entsprechenden Schuljahr über den Rücklaufabschnitt, damit wir dies bei unseren Planungen berücksichtigen können. Dem Antrag ist eine Bestätigung der Schule im Ausland beizulegen, die den geplanten Schulbesuch mit genauem Zeitraum bestätigt.

Formal regelt der § 4 der „Verordnung über die gymnasiale Oberstufe“ vom 17.02.2005 (in der Fassung aus August 2018) den Schulbesuch im Ausland.

Es gibt vier verschiedene Möglichkeiten, den Schulbesuch im Ausland während der Einführungsphase in die Schullaufbahn zu integrieren:

Eine Verkürzung des Besuchs der Einführungsphase um die Zeit des Schulbesuchs im Ausland (bei Variante 3 und 4 nötig) ist nur möglich, wenn die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht mindestens folgender Fächer nachgewiesen wird:

  • in zwei Fremdsprachen und zwar
    • in einer fortgeführten Fremdsprache als 1., 2. oder 3. Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache und
    • in einer weiteren Fremdsprache, die
      • eine nicht bereits nach Nr. 1 gewählte fortgeführte Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache,
      • eine Wahlfremdsprache, wenn darin der Unterricht durchgehend besucht und am Ende des Schuljahrgangs vor Eintritt in die Einführungsphase mindestens die Note „ausreichend“ erreicht worden ist, oder
      • eine Fremdsprache, mit der in der Einführungsphase neu begonnen wird, sein kann.
  • in einem Fach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld,
  • in Mathematik,
  • in einem der Fächer Physik, Chemie, Biologie oder Informatik. 

Stellen Sie unbedingt sicher, dass die Organisation, die Ihnen die Schule im Ausland vermittelt,
garantiert, dass diese Auflagen auch erfüllt werden können. In der Vergangenheit gab es insbesondere mit der Fremdsprachenregelung immer wieder Schwierigkeiten.

Beabsichtigt die SchülerIn in der Qualifikationsphase den sportlichen Schwerpunkt zu wählen, macht dies die Belegung eines Sporttheoriekurses in der Einführungsphase notwendig. Dieser wird am Martino-Katharineum im zweiten Halbjahr der Einführungsphase angeboten. Kann er wegen des Auslandsaufenthalts nicht besucht werden, gibt es folgende Alternativen:

  1. Ihr Kind belegt einen Ersatzkurs im Ausland mit vergleichbaren Inhalten. Dies kann auch in Kombination mit der Naturwissenschaft Biologie möglich sein.
  2. Nur bei halbjährigem Auslandsaufenthalt im zweiten Halbjahr: Es wird an einem anderen Gymnasium ein Sporttheoriekurs im ersten Halbjahr der Einführungsphase belegt.

Vor Beginn des Auslandsaufenthaltes informieren sich die Schülerinnen und Schüler bei uns über die Auflagen für die Qualifikationsphase, in die sie nach der Rückkehr eintreten wollen.
Belegt die SchülerIn das Fach Latein als zweite Fremdsprache und möchte die Verweildauer in der Oberstufe verkürzen, sollte eine Beratung durch Frau Hülse auch im Falle des Angebotes von Latein im Ausland zwingend erfolgen, da der Erwerb des Latinums nicht nur an die Dauer des Unterrichts, sondern auch an die erteilten Inhalte gebunden ist

Vor den Osterferien wählen die Schüler der Einführungsphase die Schwerpunkte und Kurse für die Qualifikationsphase. Wir werden uns rechtzeitig über die angegebene E-Mail-Adresse mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Wahl auch aus dem Ausland durchzuführen. Wenn möglich erfolgt die Wahl schon vor Antritt des Auslandsbesuchs. Dies kann aus schulorganisatorischen jedoch nicht immer und bei allen Varianten erfolgen.

Ansprechpartner:
Herr Krone (Jg.11)
Frau Tegebauer (Jg.12/13)